Unternehmensberatung

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MANAGEMENTFörderungen

Welche Zuschüsse kann ich anbieten, wo werden diese beantragt und welche Voraussetzungen sind damit verbunden?

Staatliche Fördermittel für Unternehmen werden im Rahmen eines Förderprogramms vergeben. Förderprogramme können Unternehmen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse fördern, oder durch Förderkredite.

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SERVICEFörderung von "Unternehmensberatung"

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen“ bietet kleinen und mittleren Unternehmern die Möglichkeit einen Beratungskostenzuschuss zu beantragen.

Das bundesweite Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Erfolgsaussichten von KMU (Kleine und Mittelständische Unternehmen) in Deutschland erhöhen.

Hierfür können KMU mit Unternehmensberatern, die für das BAFA-Programm zugelassen sind, zusammenarbeiten und dabei die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen sowie Arbeitsplätze sichern oder schaffen, damit diese Unternehmen am Markt Bestand haben können.

Da KMU im Vergleich zu großen Unternehmen oftmals nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, werden die bei den Unternehmensberatern entstehenden Aufwände durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.

KMU können bei Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Bei bestehendem Kapitalbedarf des beratenen Unternehmens kann die Businessplan- und Finanzplan-Konzeption sowie die Erarbeitung einer passenden Finanzierungsstrategie einen Teil des Beratungsprojektes ausmachen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen

  • die rechtlich selbständig sind und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe am Markt tätig sind. Bei Kapitalgesellschaften (z. B. Rechtsformen UG, GmbH) gilt der Tag der Handelsregistereintragung als Gründungsdatum, bei Personengesellschaften (z. B. Einzelunternehmen, GbR) der Tag der Gewerbeanmeldung.
  • die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
  • die KMU-Definition erfüllen, in dem sie im letzten Jahr vor der Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielt haben.

Antragsberechtigte Unternehmen können im Zeitraum 2023 bis 2026 insgesamt fünf in sich abgeschlossene Beratungsprojekte in Anspruch nehmen, dabei maximal zwei pro Kalenderjahr.

BAFA-Antrag und Verwendungsnachweisverfahren

  • Jungunternehmen müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
  • Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Beratungszuschuss – der Berater muss gelistet sein !!

“Der Unternehmensberater muss bei dem BAFA gelistet sein, über eine entsprechende Qualifizierung verfügen, die Beratung richtlinienkonform durchführen und unter anderem einen Qualitätsnachweis erbringen. Sind diese Bedingungen erfüllt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, entscheidet das BAFA über die Bewilligung des Förderzuschusses.”

Ein BAFA-Berater ist ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassener Unternehmensberater. Leider gibt keine unabhängige BAFA-Berater-Datenbank. Im Prinzip bleibt zur Beratersuche nur die Internetrecherche. Ein gelisteter BAFA-Berater muss über eine Zulassungsnummer verfügen

Meine BAFA-Beraternummer lautet: # 193982

MITTELSTAND DIGITALISIERENgo-digital

Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche.

Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.

Hier setzt das Förderprogramm “go-digital” an: Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, “Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz – go-data“ und “Digitale Markterschließung” richtet sich “go-digital” gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Individuell und praxiswirksam bietet das Programm Beratungs- und Umsetzungsleistungen, um Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen.

GO-DIGITALgo-digital Förderprogramm

Sichere Dir bis zu 16.500 € Förderung für
die DIGITALISIERUNG DEINES UNTERNEHMENS

Das Förderprogramm Go-Digital richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, fülle einfach nebenstehendes Formular aus! Mein Kooperationspartner wird sich mit Dir direkt in Verbindung setzen!

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