Der Antrag auf Fördermittel aus dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ der BAFA ist durch das Unternehmen selbst zu stellen, da die Auszahlung der Fördermittel an das Unternehmen erfolgt (und nicht an die Beraterin / den Berater). Die nachfolgende Übersicht bietet eine Unterstützung an, um den Antrag in zumeist unter 15 Minuten einreichen zu können.
Das Online-Formular für den Förderantrag bei der BAFA benötigt einige Angaben zum Unternehmen, die man nicht unbedingt sofort immer griffbereit hat. Ebenso sollte entschieden sein, wozu und in welcher Form man die Förderung beantragen möchte – falls Du hier unsicher bist, schaue gern vorher noch einmal auf die Informationen auf den Seiten zur BAFA-Förderung.
Du benötigst für den Antrag einen Nachweis zu Deinem Unternehmen (z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug) sowie das Datum der Gründung und den Geschäftsgegenstand (zumeist beides auf dem Unternehmensnachweis zu finden).
Du benötigst die Wirtschaftszweigklassifikation für Dein Unternehmen. Falls Dir dieses nicht bekannt ist, findest Du eine Übersicht auf den Seiten des Statistischen Bundesamts als Download (PDF). Suche im Dokument nach Deiner Haupttätigkeit (siehe Gewerbeschein) und notiere die vierstellige Nummer.
Für den Antrag benötigst Du auch den Jahresumsatz, die Anzahl der Beschäftigten und die Jahresbilanzsumme Ihres Unternehmens. Diese Daten müssen passend sein für die Vorgaben der EU für KMUs. Solltest Du nicht bilanzieren, entfällt die Jahresbilanzsumme. Die Anzahl der Beschäftigten bezieht sich auf Vollzeitäquivalente – Teilzeitstellen sind entsprechend als Bruchteile zu summieren.
Optional: Erstelle eine Datei mit Deinem Briefpapier und notiere in zwei, kurzen Sätzen oder Stichworten, wofür Du Beratung benötigst (z.B. Erschließung neue Geschäftsfelder, Umsatzrückgang). Du kannst diese Datei dem Antrag auch zur eigenen Dokumentation beifügen.
Jungunternehmen (im ersten Jahr nach der Gründung) sind verpflichtet vor Stellen des Förderantrags ein kurzes (telefonisches) Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner einer Leitstelle zu führen, Bestandsunternehmen ist dies freigestellt. Du findest eine Übersicht der Leitstellen und deren Ansprechpartnern auf den Seiten des BAFA oder wendest Dich direkt an Deine zuständige IHK.
Klicke auf den Link zum Online-Formular und fülle dieses vollständig aus.
Du erhälst nach einigen Tagen ein Informationsschreiben der Leitstelle. Erst jetzt darfst Du ein Beratungsunternehmen beauftragen und mit dem Beratungsprojekt beginnen.
Von der BAFA zugelassenen Beratungsunternehmen sind üblicherweise die Kriterien für eine erfolgreiche Förderung bekannt und sie werden Dich entsprechend in der Dokumentation unterstützen (z.B. Beraterbericht). Bedenke bitte, dass der Beratervertrag ein rechtlich selbstständiger Vertrag ist und nicht an eine erfolgreiche Fördermitteleinwerbung gebunden: die sich aus dem Beratervertrag ergebenden Kosten trägst Du zunächst allein und können erst nachgelagert die Fördermittel als Erstattung einwerben.
Neben den zahlreichen Vorgaben zu förderfähigen Projekten, Unternehmen und zugelassenen Beratenden sind auch Termine zu beachten, um Fördermittel erfolgreich einzuwerben.
Zwischen einem (für Bestandsunternehmen optionalen) Informationsgespräch und dem Online-Antrag dürfen maximal drei Monate vergehen, vom Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle bis zum abgeschlossenen, bezahlten und dokumentierten Beratungsprojekt maximal sechs Monate.
Nachdem das Beratungsprojekt durchgeführt wurde, stellt das Beratungsunternehmen die Rechnung und diese ist vollständig zu begleichen, bevor eine Auszahlung der Fördermittel (sprich: (Verwendungsnachweis) beantragt werden kann.
Auch hier bietet es sich an Unterlagen vorzubereiten und erst dann mit dem Online-Formular zu beginnen.
Wenn Du alle Daten vorbereitet hast, starte über den folgenden Link das Portal für den Verwendungsnachweis.
Lade alle Dokumente hoch und klicke dann auf Absenden.
Du erhälst anschließend eine E-Mail mit einem Link zum vorbereiteten Verwendungsnachweis. Prüfe evtl. auch Deinen Spam-Ordner.
Drucke den Verwendungsnachweis aus, unterschreibe und scanne diesen wieder ein.
Den unterschriebenen Verwendungsnachweis musst Du nun über den Upload-Bereich beim BAFA hochladen. Erst danach ist der Verwendungsnachweis frist- und formgerecht eingereicht – warte aufgrund der maximalen 6 Monate zwischen Informationsschreiben und Upload Verwendungsnachweis daher nicht zu lange mit diesem Ablauf.
Den Uploadbereich findest DU ebenfalls auf den Seiten des BAFA. Wähle als Themenbereich Beratung aus und gebe Deine Vorgangsnummer (siehe oben, die Nummer auf dem Informationsschreiben ohne UBF) ein.
Anschließend wird der Verwendungsnachweis durch die Leitstelle geprüft und dann ans BAFA weitergeleitet. Von dort erhält DU dann die Zusage für die Förderung und kurz danach die Auszahlung aufs Konto.
Bewahre alle Unterlagen – von Antragsstellung über den Beraterbericht bis zur Förderzusage – entsprechend den Vorgaben für Buchhaltungsunterlagen auf.