Die Höhe der Förderung liegt zwischen 50% und 80% bezogen auf ein maximales Beratungshonorar von 3500 Euro. Die Förderung kann nur für BAFA-Berater beantragt werden und umfasst nahezu alle Themenbereiche im Unternehmen. Die Förderung kann bis zu zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die bereits am Markt wirtschaftlich tätig sind. Überwiegend ausgeschlossen sind Beratungen für Ärztinnen / Ärzte, Zahnärztinnen / Zahnärzte, Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen / Heilpraktikern, es sei denn, es geht um Beratung für ein Qualitätsmanagement.
Gefördert werden konzeptionelle Beratungsleistungen durch BAFA-Berater/innen im Sinne einer Unternehmensberatung. „Konzeptionell“ bedeutet, dass die Beratung darauf ausgelegt ist, Schwachstellen im Unternehmen festzustellen, dazu Vorschläge zur Beseitigung und konkrete Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis zu liefern. Thematisch bestehen wenig Einschränkungen: es können allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Darüber hinaus können Beratungen zu Themen besonderer Relevanz zusätzlich gefördert werden.
Eine ausführliche Übersicht findest Du unter
Allgemeine Beratungen können gefördert werden zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Zu wirtschaftlichen Beratungen zählen beispielsweise alle Themen zur Verbesserungen bei Einkauf, Produktion, Lagerhaltung, Marketing, Vertrieb und natürlich auch Wettbewerb, Erweiterungen oder Nachfolge. Dies beinhaltet auch Technologie- und Innovationsberatungen oder die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems.
Zur finanziellen Beratung gehören beispielsweise Berechnung von Investitionsbedarf und Rentabilität, die Prüfung der Liquidität oder Klärung geeigneter Kapitalbeschaffung. Ausgeschlossen sind alle versicherungsvermittelnden, rechtsberatenden oder steuerberatenden Tätigkeiten.
Bei personellen Beratungen sind beispielsweise Fragen der Personalplanung, Personalführung, Personalentwicklung oder der Personalverwaltung denkbar. Neben der Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören dazu auch Weiterbildung oder die Corporate Identity des Unternehmens. Ausgeschlossen sind reine Arbeits- und Personalvermittlung.
Zu organisatorischen Beratungen gehören beispielsweise Strategie-Entwicklung, Prozessoptimierung, Veränderungen der Aufbau- und Ablauforganisation (Umstrukturierungen).
Die BAFA benennt einige gesellschaftlich relevante Themen als mögliche Beratungsinhalte. Dazu zählen beispielsweise
Die maximale Förderung ist bemessen auf ein maximales Beratungshonorar von 3500 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Der Maximalwert gilt auch als Summe von mehreren Einzelberatungen (an maximal fünf Beratungstagen) zum gleichen Themenfeld. Höhere Honorarrechnungen werden nur auf den Maximalwert bezogen anteilig gefördert.
Zu den alten Bundesländern zählen auch die Region Leipzig und die Stadt Berlin. Entsprechend beinhalten die neuen Bundesländer weder die Region Leipzig noch die Stadt Berlin. Für die Region Lüneburg und Trier gelten die Förderung wie in den neuen Bundesländern.
Weitere Informationen zur Förderung unternehmerischen Know-Hows finden sich auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – vor allem auch in den dort herunterladbaren Dokumenten und der Übersicht der autorisierten Leitstellen.